Über das neue Online-Portal ist es möglich, Anträge auf eine förderbare Mietwohnung jederzeit und ortsunabhängig digital einzureichen. Zusätzlicher Vorteil: Um die Nutzung des Systems zu fördern, vergeben wir für digital eingereichte Anträge zwei Bonuspunkte. HIER können Sie Ihren Antrag stellen.
Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen, wie Sie eine förderbare Wohnung beantragen können und ob Sie dafür anspruchsberechtigt sind. Das sind die Voraussetzungen, die für die Antragstellung wesentlich sind.
Grundvoraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen richten sich nach den Richtlinien der Stadt Hallein sowie nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz.
Notwendige Dokumente für die Antragstellung
Bitte vergessen Sie nicht, sämtliche Unterlagen und Dokumente aller Mitziehenden (z.B. Lohnzettel der letzten 3 Monate, Pension, AMS-Bescheide etc.) beizulegen! Ihren vollständigen Antrag (samt geforderter Beilagen) nehmen wir gerne persönlich, per E-Mail (wohnen@hallein.gv.at) oder per Post entgegen.
Digitaler Antrag
Stellen Sie hier digital Ihren Antrag auf eine förderbare Mietwohnung.Über das neue Online-Portal ermöglichen wir es, Wohnungsanträge jederzeit und ortsunabhängig digital einzureichen. Damit machen wir den Vergabeprozess nicht nur schneller, sondern auch transparenter und nachvollziehbarer. Alle Antragsteller:innen können online ihren Antragsstatus, die aktuelle Reihungsnummer sowie die gesammelten Punkte einsehen. Auch wichtige Dokumente wie Zuweisungsschreiben oder Wohnungspläne (falls vorhanden) sind digital verfügbar. Um die Nutzung des Systems zu fördern, vergeben wir für digital eingereichte Anträge zwei Bonuspunkte.
Analoger Antrag
Die analoge Antragstellung bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Um bei Anträgen in Papierform unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ersuchen wir Sie, Ihre Anträge vollständig ausgefüllt inklusive aller notwendigen Unterlagen bei uns einzureichen. Übrigens: Auch Bürger:innen, die den Antrag analog einreichen, genießen die Vorteile der Online-Plattform. Auch sie erhalten einen Zugang zum digitalen Wohnungsamt. Darüber kann man jederzeit online den Antragsstatus, die aktuelle Reihungsnummer sowie die gesammelte Punkte online einsehen.Analoger Wohnungsantrag
Wissenswertes auf dem Weg zur Gemeindewohnung
WohnungsgrößenWünsche zur Wohnungsgröße sind nicht möglich. Die Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl und dem Familienstand.
Wartezeit auf WohnungsangebotBis zu einem Wohnungsangebot wird es bedauerlicherweise immer eine Wartezeit geben, denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist weitaus geringer als die Zahl der vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten.
Wohnungsangebot und Ablehnung einer WohnungDie Stadtgemeinde Hallein bietet vorgemerkten Personen drei Wohnungen zur Besichtigung an, wobei das Wohnungsangebot nur im Rahmen verfügbarer Wohnungen und der individuelleren Anspruchsberechtigung erfolgt. Bei unbegründeter Ablehnung der Wohnung wird das Ansuchen gelöscht und Sie können erst nach Ablauf eines Jahres einen neuen Antrag einbringen.
Jährliche Aktualisierung des AnsuchensWenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekanntgeben und zudem Ihr Ansuchen jährlich aktualisieren. Davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab!
Wohnungsvergaberichtlinien
Wohnungsvergaberichtlinien der Stadt HalleinBestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung (Miete)
Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen
SIR - Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen
Kontakte zu gemeinnützigen Wohnbauträgern
Interner Bereich für gemeinnützige Wohnbauträger
Hier können gemeinnützige Wohnbauträger verfügbare Wohnungen freimelden. Für die Zugangsdaten kontaktieren Sie den Leiter des Wohnungsamtes Michael Jevsinek.