Räumliches Entwicklungskonzept

Aktueller Verfahrensstand:

Nachdem es in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2023 gemäß § 65 Abs 6 ROG 2009 zur abschließenden Auseinandersetzung mit den Einwendungen sowie zur finalen Beschlussfassung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) kam, folgte in den darauffolgenden Monaten eine Einarbeitung der von der Gemeindevertretung gefassten Entscheidungen in das REK durch den Ortsplaner der Stadtgemeinde Hallein.

Nunmehr wurde der Planungsakt des REK am 12.03.2024 gemäß § 74 Abs 1 Z 1 lit a ROG 2009 an das Amt der Salzburger Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung übermittelt und wird eine solche im besten Fall in den kommenden Monaten erwartet.

Sobald eine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt, wird das REK für alle Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadtgemeinde Hallein dauerhaft zur Einsicht zur Verfügung gestellt.