Betreuungsformen

In der Stadtgemeinde Hallein stehen Ihnen verschiedene Betreuungsformen zur Verfügung. 

Hier finden Sie kurze Zusammenfassungen dazu, in welcher Form Sie ihr Kind in unserer Gemeinde betreuen lassen können. 

Wer kann unsere Kindergartengruppen besuchen?

Unsere Kindergärten stellen eine Betreuungsmöglichkeit, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt dar. 

Im letzten Betreuungsjahr vor dem Schuleintritt, ist es verpflichtend, dass Ihr Kind einen Kindergarten besucht. 

Nur unter gewissen Voraussetzungen, kann Ihr Kind im letzten Betreuungsjahr anderweitig betreut werden. 

Wer kann unsere Alterserweiterten Gruppen besuchen?

In unseren alterserweiterten Gruppen können Kinder von 18 Monaten bis 6 Jahre aufgenommen werden. 

Die Tagesbetreuung Niedertorplatz, betreut in einer ihrer alterserweiteten Gruppe, auch Kinder bis zur 4. Klasse Volksschule. 

Hier kommen ab Mittag, die Kinder der alterserweiterten Gruppe vom Vormittag und ein Teil der Kinder der Nachmittagsbetreuung zusammen.

Wer kann unsere Kleinkindgruppen besuchen?

Unsere Kleinkindgruppen können von Kindern im Alter von 1,5 Jahre bis zu 3 Jahren besucht werden.

Wer kann unsere Schulkindgruppen besuchen?

Unsere Schulkindgruppen stellen eine Betreuungsform für schulpflichtige Kinder, außerhalb des Unterrichts dar. 

Welche Einrichtungen der Stadtgemeinde Hallein betreuen welche Gruppen?

Betreuungseinrichtung
Kleinkindgruppen
Alterserweiterte GruppenKindergartengruppenSchulkindgruppen
Kindergarten Burfgried

x
Kindergarten Am Almbachxxx
Kindergarten Gampx
x
Kindergarten Altstadtxxx
Kindergarten Griesxxx
Tagesbetreuung Niedertorplatzx
x
x
Kindergarten Rif

x
Tagesbetreuung Rif
x


Tagesbetreuung Pernerinselxx

Kindergarten Dürrnberg
x
x
x

Gibt es verschiedene pädagogische Konzepte?

Alle unsere Einrichtungen haben ein individuelles pädagogisches Konzept. Gerne können Sie sich diesbezüglich mit den Leiterinnen der jeweiligen Betreuungseinrichtungen in Verbindung setzen.