Anmeldung

Willkommen auf der offiziellen Webseite der Stadt Hallein! Im Bereich "Anmeldung" möchten wir Sie herzlich dazu einladen, alle relevanten Informationen bezüglich der Kindergartenanmeldung in unserer Stadt zu entdecken. Die Betreuung und Förderung der Kleinsten liegt uns besonders am Herzen, und wir sind stolz darauf, eine Vielzahl hochwertiger Betreuungseinrichtungen anbieten zu können.

Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie Ihr Kind für eine Betreuungseinrichtung in unserer Stadt anmelden können.
Von den erforderlichen Unterlagen bis zu den Schritten des Anmeldeprozesses stehen wir Ihnen mit klaren Richtlinien zur Seite.
Unser Ziel ist es, den Anmeldeprozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Ihr Kind schnell und sicher den Weg in eine liebevolle Betreuungseinrichtung findet.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Angebote, Termine und Bedingungen für die Anmeldung, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Betreuung erhält. Die Stadt Hallein freut sich darauf, Sie auf diesem bedeutenden Schritt Ihrer Elternschaft zu begleiten und Ihr Vertrauen in unsere Betreuungseinrichtungen zu stärken. Tauchen Sie ein und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine positive und lehrreiche Kindergartenzeit für Ihr Kind!


Wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich online via Hokita (Verwaltungssoftware der Bildungseinrichtungen) anmelden. 

Wo kann ich mich anmelden?

Sie finden den Link nur während des Anmeldungszeitraumes (Jänner) auf unserer Homepage bei "Aktuelles" sowie unter dem Reiter "Hokita".

Wann kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt immer im Jänner und das Onlineportal ist für Sie ein Monat lang geöffnet.

Wann bekomme ich eine Zu-/Absage?

Die Zu-und Absage erhalten Sie bis spätestens April per Post zugesandt.

Wer entscheidet, ob mein Kind in die Betreuungseinrichtung aufgenommen wird?

Die Kindergartenleitung in Absprache mit dem Rechtsträger.

Kann ich mein Kind anmelden, wenn mein Hauptwohnsitz nicht in Hallein ist?

Anmelden können Sie sich, jedoch werden Kinder mit Hauptwohnsitz in Hallein priorisiert.

Bis wann muss ich mein Kind anmelden, wenn ich aus einer anderen Gemeinde nach Hallein ziehe?

Wenn Sie dies bereits im Anmeldezeitraum Jänner wissen, bitten wir Sie, Ihr Kind für die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung anzumelden. 

Sie können auf der letzten Seite bei der Anmeldung (Einrichtungswünsche) einen Informationstext schreiben, bei welchem Sie bereits bekannt geben 

können ab wann Sie nach Hallein ziehen werden. Wenn Sie unterjährig zuziehen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter der Telefonnummer 

06245 / 89 88 DW 216 oder DW 284.

Wie ist der Ablauf bis zur Betreuungsvereinbarung?

1.) Anmeldung via Hokita über unsere Homepage

2.) Die Leitungen der Bildungseinrichtungen entscheiden nach Berücksichtigung der freien Plätze und der Reihungskriterien, 

     in Absprache mit der Stadt Hallein über eine Zu-oder Absage. 

     Unterjährig einen Platz zu bekommen ist sehr schwierig. Betreuungsbeginn ist gleich mit dem Schulbeginn.

3.) Spätestens im April werden dann seitens der Stadt Hallein die Zu/Absagen per Post versendet. 

     Bei einer Zusage melden Sie sich bitte zum angegebenen Termin bei der Leitung, ansonsten verfällt der Anspruch auf einen Betreuungsplatz. 

     Wenn Sie eine Absage erhalten haben, jedoch dringend einen Betreuungsplatz benötigen, kontaktieren Sie bitte die Bereichskoordination der

     elementaren Bildungseinrichtung der Stadt Hallein. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06245 / 89 88 DW 216 oder DW 284. 

     Gerne können Sie auch eine E-Mail an: kinder@hallein.gv.at senden. Ansonsten verbleibt Ihre Anmeldung auf alle Fälle bis 31.12. auf der Warteliste.

4.) Nach Erhalt der Zusage, vereinbart die Leitung der jeweiligen Betreuungseinrichtung einen persönlichen Gesprächstermin. Bei diesem erfahren Sie

      alle wichtigen Eckdaten und die Betreuungsvereinbarung kann abgeschlossen werden.

5.) Der erste Tag in der Bildungseinrichtung: Sie kommen gemeinsam mit Ihrem Kind, zum vereinbarten Zeitpunkt in die Betreuungseinrichtung.              

      Die/Der zuständige Pädagog/in/e wird Sie dann über den Ablauf der Eingewöhnung informieren.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz?

Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, haben Sie nur im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt.

Kann mein Kind auch eine Betreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen?

Unter gewissen Voraussetzungen, zum Beispiel dann, wenn Ihnen in einer Einrichtung unserer Gemeinde kein Platz angeboten werden kann, 

oder bei einem Umzug, kann Ihr Kind auch eine Betreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen. 

Für die Kostenübernahme lt. Salzburger Kinderbildungs- und -bereuungsgesetz 2019 § 54a, benötigen Sie jedoch die Zustimmung Ihrer 

Wohnsitzgemeinde.

Kann mein Kind auch nur für den Nachmittag die Betreuungseinrichtung besuchen?

In den elementaren Bildungseinrichtungen ist dies leider nicht möglich. Falls Sie eine schulische Nachmittagsbetreuung (ab Schulkindalter) benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bereichskoordination der schulischen Nachmittagsbetreuung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Muss mein Kind für die Anmeldung eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen?

Nein.

Was kann ich machen wenn mein Kind nicht in eine Betreuungseinrichtung aufgenommen wurde?

Wenn Sie eine Absage erhalten haben, jedoch dringend einen Betreuungsplatz benötigen, kontaktieren Sie bitte die Bereichskoordination der

elementaren Bildungseinrichtungen der Stadt Hallein. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 06245 / 89 88 DW 216 oder DW 284. 

Gerne können Sie auch eine E-Mail an: kinder@hallein.gv.at senden.