Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

 


Zuständig


Berta Aschauer
Kontaktdaten von Berta Aschauer
Leiterin - Standesamt
Berta Aschauer
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 138
B.Aschauer@hallein.gv.at

Grafik
Kontaktdaten von Gerlinde Schwaiger
Standesbeamtin
Gerlinde Schwaiger
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 140
g.schwaiger@hallein.gv.at

Stadtgemeinde Hallein
Kontaktdaten von Lisa-Marie Zollinger
Sachbearbeiterin
Lisa-Marie Zollinger
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 139
Fax: +43 6245 8988 5113
L.Zollinger@hallein.gv.at