Räumliches Entwicklungskonzept


Wie soll sich die Stadtgemeinde Hallein in den nächsten 25 Jahren entwickeln? Die Raumordnung sorgt hier für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums der Stadtgemeinde Hallein. Gesetzliche Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt. Als Grundlage für die Entwicklung der Stadtgemeinde Hallein, im Besonderen für die Flächenwidmungsplanung und Bebauungsplanung, wurde in den letzten Jahren gemeinsam mit den Bürger*Innen ein Räumliches Entwicklungskonzeptes (REK) erarbeitet. Nachdem es in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2023 zur finalen einstimmigen Beschlussfassung des REK kam, wurde es letztendlich am 26.05.2025 von der Aufsichtsbehörde gemäß § 74 Abs 1 Z 1 lit a ROG 2009 genehmigt.

Das REK ist als bloßer „Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde“ konzipiert und begründet keine Rechte Dritter auf eine Widmung (vgl § 23 Abs 3 ROG 2009).

Hingewiesen wird dabei darauf, dass Baulandneuwidmungen grundsätzlich nur auf zehn Jahre befristet erfolgen können und danach entschädigungslos rückgewidmet werden (vgl § 29 iVm § 49 ROG 2009). Dies dient dazu der Bodenspekulation entgegen zu wirken und Bauland ausschließlich im erforderlichen Maße zur Verfügung zu stellen. Daher empfiehlt es sich eine Baulandneuwidmung erst anzustrengen, wenn bereits eine konkrete Bauabsicht besteht. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang der aktiven Bodenpolitik iSd § 18 ROG 2009.


Planteil

Entwicklungsplan:

Im Entwicklungsplan werden nunmehr all jene Flächen dargestellt, welche die Gemeinde nach Durchführung der Umweltprüfung, nach Berücksichtigung der übergeordneten Planungsvorgaben und nach Abwägung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung in den nächsten 25 Jahren für eine Entwicklung vorsieht.

Textteil

I. Bestandsaufnahme:

In der Bestandsaufnahme wurden die für die örtliche Raumordnung maßgeblichen Gegebenheiten erhoben.

II. Evaluierung und Problemanalyse:

Ziel der Evaluierung und Problemanalyse ist im Wesentlichen die Beurteilung der Zielerreichung der bisher im REK enthaltenen Vorgaben. Dabei ist auch eine Bewertung der Tauglichkeit der zur Zielerreichung eingesetzten Mittel durchzuführen. Darüber hinaus sind auch die Ziele selbst auf ihre Aktualität zu überprüfen.

III: Umweltprüfung:

Der Textteil enthält die Umweltprüfung der umweltprüfungspflichtigen Differenzflächen im Differenzplan. Es werden darin die Auswirkungen auf folgende Faktoren geprüft: Landschaft, Pflanzen und Tiere, Kultur und Sachgüter, Boden, Wasser, Klima und Luft und Mensch und eine entsprechende Bewertung der Erheblichkeit der Auswirkungen vorgenommen. Basierend auf diesen Ergebnissen werden in weiterer Folge Rahmenbedingungen bzw. Widmungsvoraussetzungen oder auch eine Flächenreduktion der Entwicklungsflächen festgelegt.

IV. Ziele und Maßnahmen:

Die Ziele und Maßnahmen stellen den Rahmen dar, innerhalb dessen sich die weiteren Planungsschritte und konkreten (flächenbezogenen) Maßnahmen bewegen sollen. Es gilt, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten rund 25 Jahre vorauszudenken. Bei der Ausarbeitung der räumlichen Entwicklungsziele und Maßnahmen ist wesentlich, möglichst ohne konkreten Flächenbezug grundsätzliche Aussagen zu treffen über:

  • Angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung
  • Angestrebte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
  • Voraussichtlicher Baulandbedarf
  • Angestrebte Entwicklung des Freiraums und
  • Angestrebte Energieversorgung

V. Festlegungen nach Standortbereichen:

In den Festlegungen nach Standortbereichen finden Sie über die Nummer im Entwicklungsplan folgende Festlegungen zu den jeweiligen Flächen:

  • Primäre Nutzung (Hier werden abstrakte Nutzungskategorien dargestellt)
  • Widmungsvoraussetzungen (Unter Widmungsvoraussetzungen sind jene Maßnahmen zu verstehen, deren Erfüllung bzw Sicherstellung gewährleistet sein muss, damit in der Folge eine Widmung erteilt werden kann.)
  • Erschließung (Hier wird das Vorhandensein der technischen Infrastruktur dargestellt)
  • Bauliche Entwicklung (Hier werden grundlegende Vorgaben für die Bebauungsplanung getroffen)
  • Rahmenbedingungen (Unter Rahmenbedingungen werden jene Maßnahmen und Vorgaben zusammengefasst, welche erst im Zuge des Flächenwidmungsverfahrens umzusetzen sind, wohl aber bereits im REK zu definieren sind.)

Weitere Pläne

Bestandsplan:

Im Bestandsplan wurden die wichtigen bestehenden raumrelevanten Strukturen planlich dargestellt. Dieser stellte die Ausgangslage, auf welcher das neue REK aufbaute, dar.

Differenzplan:

Der Differenzplan enthielt „Prüfflächen“, welche aus Sicht des Bau- und Raumordnungsausschusses der Stadtgemeinde Hallein unter Zugrundelegung der Raumordnungsziele und –grundsätze für eine räumliche Entwicklung geeignet erschienen. Einige dieser Flächen stellten sich jedoch nach Durchführung der Umweltprüfung und nach Berücksichtigung der übergeordneten Planungsvorgaben als ungeeignet heraus und konnten daher im Entwicklungsplan nicht mehr dargestellt werden.