I. Bestandsaufnahme:
In der Bestandsaufnahme wurden die für die örtliche Raumordnung maßgeblichen Gegebenheiten erhoben.
II. Evaluierung und Problemanalyse:
Ziel der Evaluierung und Problemanalyse ist im Wesentlichen die Beurteilung der Zielerreichung der bisher im REK enthaltenen Vorgaben. Dabei ist auch eine Bewertung der Tauglichkeit der zur Zielerreichung eingesetzten Mittel durchzuführen. Darüber hinaus sind auch die Ziele selbst auf ihre Aktualität zu überprüfen.
III: Umweltprüfung:
Der Textteil enthält die Umweltprüfung der umweltprüfungspflichtigen Differenzflächen im Differenzplan. Es werden darin die Auswirkungen auf folgende Faktoren geprüft: Landschaft, Pflanzen und Tiere, Kultur und Sachgüter, Boden, Wasser, Klima und Luft und Mensch und eine entsprechende Bewertung der Erheblichkeit der Auswirkungen vorgenommen. Basierend auf diesen Ergebnissen werden in weiterer Folge Rahmenbedingungen bzw. Widmungsvoraussetzungen oder auch eine Flächenreduktion der Entwicklungsflächen festgelegt.
IV. Ziele und Maßnahmen:
Die Ziele und Maßnahmen stellen den Rahmen dar, innerhalb dessen sich die weiteren Planungsschritte und konkreten (flächenbezogenen) Maßnahmen bewegen sollen. Es gilt, die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten rund 25 Jahre vorauszudenken. Bei der Ausarbeitung der räumlichen Entwicklungsziele und Maßnahmen ist wesentlich, möglichst ohne konkreten Flächenbezug grundsätzliche Aussagen zu treffen über:
- Angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung
- Angestrebte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
- Voraussichtlicher Baulandbedarf
- Angestrebte Entwicklung des Freiraums und
- Angestrebte Energieversorgung
V. Festlegungen nach Standortbereichen:
In den Festlegungen nach Standortbereichen finden Sie über die Nummer im Entwicklungsplan folgende Festlegungen zu den jeweiligen Flächen:
- Primäre Nutzung (Hier werden abstrakte Nutzungskategorien dargestellt)
- Widmungsvoraussetzungen (Unter Widmungsvoraussetzungen sind jene Maßnahmen zu verstehen, deren Erfüllung bzw Sicherstellung gewährleistet sein muss, damit in der Folge eine Widmung erteilt werden kann.)
- Erschließung (Hier wird das Vorhandensein der technischen Infrastruktur dargestellt)
- Bauliche Entwicklung (Hier werden grundlegende Vorgaben für die Bebauungsplanung getroffen)
- Rahmenbedingungen (Unter Rahmenbedingungen werden jene Maßnahmen und Vorgaben zusammengefasst, welche erst im Zuge des Flächenwidmungsverfahrens umzusetzen sind, wohl aber bereits im REK zu definieren sind.)