Geburt und Vaterschaftsanerkennung
Jede Geburt ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb einer Woche jenem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich diese erfolgt ist.
Beurkundung
Folgende Originaldokumente werden zur Beurkundung benötigt (ausländische Urkunden gegebenenfalls mit entsprechender Beglaubigung bzw. Apostille):
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweise (bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Reisepass)
- Gegebenenfalls der Nachweis über akademische Titel
- Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Wohnsitz im Ausland ist
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweise (bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Reisepass)
- Gegebenenfalls der Nachweis über akademische Titel
- Wohnsitzbestätigung nur, wenn der Wohnsitz im Ausland ist
Anerkennung der Vaterschaft
Bei unehelichen Kindern ist für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde die sog "Anerkennung der Vaterschaft" erforderlich. Musste man dieses Verfahren früher beim Jugendamt, Gericht oder Notar durchführen, ist dies nun auch beim Standesamt möglich. Dies bedeutet für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung und eine sehr schnelle Abwicklung.
Das Standesamt Hallein bereitet im Zuge einer unehelichen Geburtsbeurkundung bei Vorhandensein der benötigten Dokumente gleichzeitig auch die entsprechende Niederschrift vor.
Nur 1-2 Tage nach Eingang der Geburtsanzeige kann der Vater dann am Standesamt und vor dem Standesbeamten die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wird in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen und kann diese übernehmen.
Wichtig: Die erstmalige Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei!
Digitaler Babypoint
Der Digitale Babypoint hilft Ihnen, Aufgaben rund um Schwangerschaft und Geburt mit einer personalisierten Checkliste zu organisieren. Nach einer initialen Anmeldung können Sie auch das Service "Erstausstellung Urkunden" nutzen, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial zu beantragen.
Zum Service.
Storchenparty
Jeden letzten Mittwoch im Monat findet um 17:00 Uhr im Seminarraum der Landesklinik Hallein ein Informationsabend unter dem Motto „Storchenparty“ statt.
Mehr Infos dazu findet ihr hier.
Elternberatungsstunde und Gruppenangebote der Elternberatung:
Jeden Donnerstag von 14:00 und 16:00 Uhr findet die Elternberatung in der MS Hallein Stadt, Lindorferplatz 7 statt, keine vorherige Anmeldung erforderlich:
Begleitung und Unterstützung bei Anliegen und Fragen rund um Ihr Kind von 0 – 6 Monaten:
- Ernährung und Stillen
- Gesundheit und Pflege
- kindliche Entwicklung
- Familienleistungen sozialrechtliche Fragen
Wöchentliche offene Gruppenangebote:
Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Ihre Kinder, reden, entspannen, eine Möglichkeit zum kreativen Austausch in den Räumen der Elternberatung
- Offener Babytreff im ersten Lebensjahr
jeden Dienstag von 09.00 bis 11.00 Uhr
- Offener Treff für Kinder von 1- 3 Jahren
jeden Mittwoch von 08.45 bis 11.15 Uhr
Alle Angebote der Elternberatung sind kostenlos!
https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Documents/elternberatungsstellen-tennengau.pdf