Die Hausverwaltung

Die Stadtgemeinde Hallein verwaltet ca. 400 Mieträumlichkeiten. Großteils handelt es sich hierbei um Wohnungen bzw. um eine geringere Anzahl an Geschäftslokalen. Die Instandhaltung bzw. kontinuierliche Qualitätsanhebung der Gebäude durch laufende Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen ist der Stadt Hallein ein großes Anliegen und werden dafür jährlich beträchtliche Finanzmittel aufgewendet.

Die Hausverwaltung ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen, die Ihre Gemeindewohnung betreffen. Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihre Anliegen. 

Von der Wohnungszuweisung zur Schlüsselübergabe

Kosten einer Gemeindewohnung - Mietzinskategorien

Die Hausordnung

Kündigung der Wohnung - Auflösung des Mietverhältnisses

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Vereinbarung im jeweiligen Mietvertrag.
Mietvertragskündigungen sind schriftlich an die Hausverwaltung zu richten und kann dazu das Kündigungsformular der Stadtgemeinde Hallein verwendet werden. Eine Vorlage finden Sie hier.