Die Anzeige eines Sterbefalls wird üblicherweise vom Bestatter durchgeführt. Sterbefälle sind bis spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen.
Erforderliche Dokumente sind:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Reisepass oder Personalausweis
Falls eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft vorhanden ist:
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde (falls eine Ehe oder Eingetragene Partnerschaft vorhanden ist)
Falls die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft bereits aufgelöst wurde:
- Sterbeurkunde, rechtskräftiger Beschluss der Scheidung bzw. Scheidungsurteil (falls die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft bereits aufgelöst wurde)
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (Gericht) (falls die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft bereits aufgelöst wurde)
Weitere Dokumente können sein
- Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Ausland
- Nachweise über Akademische Grade
- Sterbefallanzeige (Sprengelarzt)
Es fallen derzeit € 9,30 ( Bundesgebühr € 7,20 und Verwaltungsabgabe € 2,10) für die Ausstellung einer Sterbeurkunde an.
(Stand 2023)
Nachträgliche Ausstellung einer Sterbeurkunde:
Für die nachträgliche Ausstellung einer Urkunde muss gegebenenfalls eine Nacherfassung veranlasst werden. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.
Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde haben:
• Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird (Eltern, Kinder).
• Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht.
• Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Angaben zum vollständigen Namen, Ort und Tag des Todes
- Behörden und Körperschaften – behördliches Schriftstück
Hinweis: Die Sterbeurkunde kann wahlweise in nationaler oder internationaler Form ausgestellt werden.