Eine Ummeldung ist nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität, d.h. wenn der bestehende Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz und der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird, sowie in jenen Fällen notwendig, in denen Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Namens, des Personenstandes oder des Geschlechts im Ausland erfolgten. Eine Ummeldung muss auch für alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durchgeführt werden.
Fristen:
• Innerhalb eines Monats nach Unterkunftnahme
Benötigte Dokumente / Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Formular Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis bei österreichischen Staatsbürger*innen zB Führerschein) oder Geburtsurkunde bzw. Staatsbürgerschaftsnachweis.
Hinweis: fremde Staatsbürger*innen müssen sich ausnahmslos mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Das Visum ist kein Reisedokument!
Notwendige Unterschriften:
- Original Unterschrift des/der Meldepflichtigen (rechts unten am Meldezettel)
- Original Unterschrift des/der Unterkunftgeber*in (links unten am Meldezettel)
Weitere Hinweise:
- Wenn man als Eigentümer selbst die Wohnung bezieht muss man sowohl als Meldepflichtiger als auch als Unterkunftgeber am Meldezettel unterschreiben.
- Bitte beachten, dass ein Mietvertrag nicht die Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel ersetzen kann.
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