Wenn ein(e) Österreicher(in) im Ausland heiraten möchte, verlangt das ausländische Standesamt ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis".
Dieses Dokument ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht keine Hindernisse für eine Eheschließung im Ausland entgegenstehen.
Der Antrag zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim zuständigen Wohnsitz-Standesamt in Österreich zu stellen und ist im Regelfall von beiden Verlobten zu unterschreiben.
Grundsätzlich sind dabei dieselben Dokumente (auch vom ausländischen Verlobten) vorzulegen, wie bei einer Eheschließung in Österreich.
Ob das ausländische Standesamt noch zusätzliche Unterlagen benötigt, erfahren Sie am besten bei der dortigen Behörde bzw. eventuell auch bei der betreffenden Österreichischen Botschaft.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei uns über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Ausstellung der Bestätigung Ihrer Ehefähigkeit zum Teil weitere Unterlagen benötigt und es einige Wochen (in Einzelfällen Monate) dauern kann, bis das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird.
Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!
Wichtiger Tipp:
Bitte achten Sie nach der Eheschließung im Ausland unbedingt darauf, dass Sie eine auch in Österreich gültige Heiratsurkunde erhalten.