Allgemeine Informationen

Eheschließung und Begründung eingetragener Partnerschaft

Bevor zwei Menschen in den glücklichen Stand der Ehe eintreten können oder eine Eingetragene Partnerschaft begründen können, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.
Wir haben nachstehend die wichtigsten Informationen für Standardfälle aufgelistet; diese können im Einzelfall abweichen, und insbesondere bei Eheschließungen/Eingetragenen Partnerschaften mit einem ausländischen Partner sollten Sie sich rechtzeitig informieren. 

Die Ehegesetze sind in den verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich und die Besorgung der einzelnen Dokumente ist oftmals sehr zeitaufwändig. Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden!

Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. der eingetragenen Partnerschaft

Brautleute, die in Hallein heiraten, müssen die Erklärung der Ehefähigkeit vor dem Standesamt Hallein oder vor einem anderen Standesamt in Österreich abgeben.
Für die „eingetragenen Partnerschaften“ ist im Vorfeld ein ähnlicher Ablauf wie bei Hochzeiten durchzuführen.

Nachstehend ist eine Auflistung der dafür notwendigen Originaldokumente. Achtung: Das ist nur eine allgemeine Information. Die benötigten Dokumente variieren im Einzelfall und bei fremden Staatsbürgern.

Österreichische Staatsbürger

Nicht-Österreichische Staatsbürger:

Ehefähigkeitszeugnis (für Eheschließung im Ausland)

Wenn ein(e) Österreicher(in) im Ausland heiraten möchte, verlangt das ausländische Standesamt ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis".
Dieses Dokument ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht keine Hindernisse für eine Eheschließung im Ausland entgegenstehen.
Der Antrag zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist beim zuständigen Wohnsitz-Standesamt in Österreich zu stellen und ist im Regelfall von beiden Verlobten zu unterschreiben. 

Grundsätzlich sind dabei dieselben Dokumente (auch vom ausländischen Verlobten) vorzulegen, wie bei einer Eheschließung in Österreich.
Ob das ausländische Standesamt noch zusätzliche Unterlagen benötigt, erfahren Sie am besten bei der dortigen Behörde bzw. eventuell auch bei der betreffenden Österreichischen Botschaft.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei uns über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Ausstellung der Bestätigung Ihrer Ehefähigkeit zum Teil weitere Unterlagen benötigt und es einige Wochen (in Einzelfällen Monate) dauern kann, bis das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird.

Setzen Sie sich daher bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung!
Wichtiger Tipp:

Bitte achten Sie nach der Eheschließung im Ausland unbedingt darauf, dass Sie eine auch in Österreich gültige Heiratsurkunde erhalten.