Unsere Kindergärten stellen eine Betreuungsmöglichkeit, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt dar.
Im letzten Betreuungsjahr vor dem Schuleintritt, ist es verpflichtend, dass Ihr Kind einen Kindergarten besucht.
Nur unter gewissen Voraussetzungen, kann Ihr Kind im letzten Betreuungsjahr anderweitig betreut werden.