Erwachsenenvertretung

Sollten eine Person angemeldet werden, deren gesetzlicher Vertreter Sie sind (auch in melderechtlichen Angelegenheiten), dann beachten Sie bitte:
Lebt die volljährige entscheidungsunfähige Person mit Ihnen im gleichen Haushalt, unterschreiben Sie den Meldezettel als Meldepflichtiger und als Unterkunftgeber.
Lebt die volljährige entscheidungsunfähige Person nicht mit Ihnen im gleichen Haushalt unterschreibt der Eigentümer als Unterkunftgeber und Sie als Meldepflichtiger.


Benötigte Dokumente / Unterlagen:

• Entsprechende Urkunde / Vereinbarung über die Erwachsenenvertretung
• Vollständig ausgefülltes Formular Meldezettel
• Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis bei österreichischen Staatsbürger*innen zB Führerschein)

Zuständig


Stadtgemeinde Hallein
Kontaktdaten von Lisa-Marie Zollinger
Sachbearbeiterin
Lisa-Marie Zollinger
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 113
L.Zollinger@hallein.gv.at