Senioren und Personen mit Behinderung erhalten ab sofort Taxigutscheine.
Es ist nicht einfach, im Alter oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung den Alltag zu bewältigen: Wie komme ich ins Geschäft, zum Arzt oder auch ganz einfach ins Kaffeehaus und unter die Leute? Fragen, die sich viele ältere oder beeinträchtigte Personen mit geringem Einkommen stellen, wenn die Möglichkeiten zur notwendigen Mobilität fehlen. Weil diese individuelle Mobilität ein wichtiger Teil der Lebensqualität ist, hat die Halleiner Stadtgemeinde nun endlich Akzente gesetzt.
Die Gemeindevertreter haben einstimmig beschlossen, Pensionisten und behinderten Personen mit geringem Einkommen, Gutscheine zum Bezahlen von Taxifahrten zur Verfügung zu stellen. Pro Monat können Taxigutscheine im Gesamtwert von 25 Euro – im Kalenderjahr somit für 300 Euro – bezogen und bei den teilnehmenden Taxiunternehmen eingelöst werden.
Anträge können im Sozial- und Wohnungsamt der Stadtgemeinde Hallein abgegeben werden.
Folgende Personen sind zur Antragsstellung berechtigt:
- Pensionisten: Personen ab dem Erreichen des 65. Lebensjahres und einer Einkommensgrenze von nicht mehr als monatlich EUR 1.522,69 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.936,16 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen) oder
- Menschen mit Behinderung: Körperlich beeinträchtigte Personen inkl. Behinderte und Seh-behinderte mit Behindertenpass und dem Eintrag ,,Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung‘‘, ebenfalls bis zu einer Einkommensgrenze von nicht mehr als monatlich EUR 1.522,69 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.936,16 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen)
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung eines Berechtigungsausweises benötigt:
- Behindertenausweis des Bundessozialamtes mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“. Der Antrag zum Erlangen dieses Ausweises ist beim Sozialministeriumservice zu stellen.
- Aktueller Einkommensnachweis (Pensionsbescheid, Lohnzettel, auch der Ehegatten und Partner, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben).
- Aktuelles Lichtbild im Passfotoformat
- Haushaltsbestätigung
ACHTUNG:
Zulassungsbesitzer*innen eines PKW erhalten keine Taxigutscheine. Die Taxigutscheine dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden. Auch die Barablöse ist nicht möglich. Bei der persönlichen Verwendung der Gutscheine muss der ausgegebene Berechtigungsausweis dem Taxilenker vorgezeigt werden und die Ausweisnummer mit der auf den Gutscheinen übereinstimmen.
Antrag Taxigutscheine