Anzeige von Veranstaltungen

Symbolbild: Anzeige Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen von rein örtlicher Bedeutung sind gemäß § 12 Abs 2 VAG beim Bürgermeister der Stadtgemeinde Hallein als zuständige Veranstaltungsbehörde anzuzeigen.

Dieses und andere Formulare finden sie in unserem Formularbereich.