Das e5 Programm umfasst folgende Handlungsfelder:
- Entwicklungsplanung, Raumordnung: Maßnahmen, die die Gemeinde durch ihre Zuständigkeit für Leitbild, Planung, Raumordnung und Baubewilligungen umsetzen kann.
- Kommunale Gebäude, Anlagen: Maßnahmen, die die Gemeinde bei ihren eigenen Einrichtungen und Betrieben (Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindergärten, Wasserwerke, Bauhof,...) setzen kann.
- Versorgung, Entsorgung: Maßnahmen, die die Gemeinde in den Bereichen Energieversorgung (Nahwärmenetze, Trinkwasserkraftwerke, Ökostrom...) Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung treffen kann.
- Mobilität: Maßnahmen, die die Gemeinde innerhalb ihres Wirkungsbereiches in den Bereichen Motorisierter Verkehr, Fußgänger- und Radfahrverkehr, Öffentlicher Verkehr sowie in der verwaltungsinternen Mobilität ergreifen kann.
- Interne Organisation: Maßnahmen, die eine effiziente und kontinuierliche energiepolitische Arbeit in der Gemeindeverwaltung sicherstellen (Energiebeauftragte, Gründung und Pflege eines Energieteams, ressortübergreifende Kooperationen, regelmäßige Erfolgskontrolle, Weiterbildung der Mitarbeiter/innen, ...)
- Kommunikation, Kooperation: Maßnahmen, die die Gemeinde mit Partner wie z.B.: Betrieben, Schulen, Bauträgern und Vereinen zur Umsetzung bringt.