Bewilligung von Veranstaltungsstätten

Symbolbild: Unterschrift

Öffentliche Veranstaltungen dürfen nur in bewilligten Veranstaltungsstätten abgehalten werden.

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Hallein ist zur Bewilligung von Veranstaltungstätten gemäß § 16 Abs 4 lit a VAG zuständig, wenn sie nur für die Abhaltung von Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung bestimmt sind.

Dieses und andere Formulare finden sie in unserem Formularbereich.