Eheschließung

Erforderliche Dokumente

Nachstehend eine Auflistung der dafür notwendigen Originaldokumente (ist nur eine allgemeine Information; kann im Einzelfall bzw. bei ausländischen Verlobten variieren):

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt)
  • Bei im Ausland Geborenen: Auszug aus dem Geburtsregister bzw. internationale Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Ausländern Reisepass
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Wohnsitzbestätigung (nur wenn kein Wohnsitz in Österreich)
  • Gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • Bei Vorehen: Heiratsurkunde(n) und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, usw.)
  • Bei ausländischen Verlobten: Ehefähigkeitszeugnis, gegebenenfalls Familienstandsbestätigung, etc. (nicht älter als 6 Monate)

Ausländische Dokumente müssen in internationaler Ausfertigung ausgestellt bzw übersetzt sein und erforderlichenfalls eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille aufweisen!

Zuständig


Berta Aschauer
Kontaktdaten von Berta Aschauer
Leiterin - Standesamt
Berta Aschauer
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 138
B.Aschauer@hallein.gv.at