Erforderliche Dokumente
Nachstehend eine Auflistung der dafür notwendigen Originaldokumente (ist nur eine allgemeine Information; kann im Einzelfall bzw. bei ausländischen Verlobten variieren):
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Geburtsstandesamt)
- Bei im Ausland Geborenen: Auszug aus dem Geburtsregister bzw. internationale Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Ausländern Reisepass
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Wohnsitzbestätigung (nur wenn kein Wohnsitz in Österreich)
- Gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
- Bei Vorehen: Heiratsurkunde(n) und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, usw.)
- Bei ausländischen Verlobten: Ehefähigkeitszeugnis, gegebenenfalls Familienstandsbestätigung, etc. (nicht älter als 6 Monate)
Ausländische Dokumente müssen in internationaler Ausfertigung ausgestellt bzw übersetzt sein und erforderlichenfalls eine diplomatische Beglaubigung oder Apostille aufweisen!