Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig


Name
Kontaktdaten von Ulrike Nocker
Sachbearbeiterin - Steuerverwaltung
Ulrike Nocker
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 117
Fax: +43 6245 8988 5117
u.nocker@hallein.gv.at
Zimmer 2

Grafik
Kontaktdaten von Monika Putz
Leiterin - Steuerverwaltung
Monika Putz
Schöndorferplatz 14
5400 Hallein
Tel: +43 6245 8988 150
monika.putz@hallein.gv.at
Zimmer 2