Kommunalabgabe Zweitwohnsitz

27.12.2022

Kommunalabgabe Zweitwohnsitz

Verordnung der Stadtgemeinde Hallein


§ 1 – Ausschreibung

Die Stadtgemeinde Hallein erhebt bzw schreibt eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Kommunalabgabe Zweitwohnsitz) aus.


§ 2 – Bemessungsgrundlage

Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, bemessen.


§ 3 – Höhe der Abgabe

Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, für welche keine besondere Nächtigungsabgabe gemäß § 1 Abs 4 Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, LGBl 7/2020 idF LGBl 38/2022 erhoben wird, pro Kalenderjahr für Wohnungen mit einer Nutzfläche:

bis 40 m²                            EUR     260,00

über 40 bis 70 m²              EUR    455,00

über 70 bis 100 m²            EUR    650,00

über 100 bis 130 m²          EUR     845,00

über 130 bis 160 m²          EUR 1.040,00

über 160 bis 190 m²          EUR 1.235,00

über 190 bis 220 m²          EUR 1.430,00

über 220 m²                       EUR 1.625,00


§ 4 - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.


Rechtsgrundlagen:

§ 1 Z 1, §§ 3 bis 8 Sbg Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz – ZWAG, LGBl 71/2022 iVm § 22 Sbg Gemeindeordnung 0219, LGBl 9/2020, zuletzt geändert durch LGBl 91/2021


Anzeigeformular und Erläuterungen gemäß § 8 Abs 2 ZWAG sind beim Stadtamt sowie unter www.hallein.gv.at erhältlich.


Für die Gemeindevertretung:

Beschluss vom 15.12.2022

Der Bürgermeister:

Alexander Stangassinger


An der elektronischen Amtstafel kundgemacht von 27.12.2022 bis 11.02.2023


Dokumente:

Anzeigeformular_Kommunalabgabe_Zweitwohnsitz.docx herunterladen (0.06 MB)

Informationsblatt_Kommunalabgabe_Zweitwohnsitz.pdf herunterladen (0.12 MB)