27.12.2022
Kommunalabgabe Zweitwohnsitz
Verordnung der Stadtgemeinde Hallein
§ 1 – Ausschreibung
Die Stadtgemeinde Hallein erhebt bzw schreibt eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Kommunalabgabe Zweitwohnsitz) aus.
§ 2 – Bemessungsgrundlage
Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung und nach den angefangenen Kalendermonaten, in denen ein Zweitwohnsitz vorliegt, bemessen.
§ 3 – Höhe der Abgabe
Die Höhe der Abgabe beträgt für Zweitwohnsitze, für welche keine besondere Nächtigungsabgabe gemäß § 1 Abs 4 Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, LGBl 7/2020 idF LGBl 38/2022 erhoben wird, pro Kalenderjahr für Wohnungen mit einer Nutzfläche:
bis 40 m² EUR 260,00
über 40 bis 70 m² EUR 455,00
über 70 bis 100 m² EUR 650,00
über 100 bis 130 m² EUR 845,00
über 130 bis 160 m² EUR 1.040,00
über 160 bis 190 m² EUR 1.235,00
über 190 bis 220 m² EUR 1.430,00
über 220 m² EUR 1.625,00
§ 4 - Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Z 1, §§ 3 bis 8 Sbg Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz – ZWAG, LGBl 71/2022 iVm § 22 Sbg Gemeindeordnung 0219, LGBl 9/2020, zuletzt geändert durch LGBl 91/2021
Anzeigeformular und Erläuterungen gemäß § 8 Abs 2 ZWAG sind beim Stadtamt sowie unter www.hallein.gv.at erhältlich.
Für die Gemeindevertretung:
Beschluss vom 15.12.2022
Der Bürgermeister:
Alexander Stangassinger
An der elektronischen Amtstafel kundgemacht von 27.12.2022 bis 11.02.2023
Dokumente:
Anzeigeformular_Kommunalabgabe_Zweitwohnsitz.docx herunterladen (0.06 MB)
Informationsblatt_Kommunalabgabe_Zweitwohnsitz.pdf herunterladen (0.12 MB)
Verordnung Kommunalabgabe Zweitwohnsitz (86 KB) - .PDF