Öffentliche Veranstaltungen

Symbolbild: Veranstaltungen

Gemäß § 1 Abs 1 der Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997 VAG 1997, LGBl 100/1997 (WV) idgF, sind öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Veranstaltungsgesetzes allgemein zugänglich zum Vergnügen oder zur Erbauung der Teilnehmer bestimmte Darbietungen und Einrichtungen.  Hierzu gehören insbesondere Theatervorstellungen, Konzerte, Ausstellungen, Filmvorstellungen, sportliche Wettkämpfe und Vorführungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen, Spielapparate udgl.