Private Veranstaltungen

Symbolbild: Private Veranstaltungen
Rein private Veranstaltungen wie beispielsweise Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und sämtliche Veranstaltungen die nur einem geschlossenen Besucherkreis zugänglich sind, unterliegen nicht den Bestimmungen des Veranstaltungsgesetzes und müssen daher weder angemeldet noch bewilligt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei privaten Veranstaltungen nicht ungebührlich Lärm erregt werden darf