Seniorentaxis nehmen Fahrt auf

12.09.2019

Ab Oktober fahren die „Seniorentaxis“:

Senioren und Personen mit Behinderung erhalten ab sofort Taxigutscheine.

 

Es ist nicht einfach, im Alter oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung den Alltag zu bewältigen: Wie komme ich ins Geschäft, zum Arzt oder auch ganz einfach ins Kaffeehaus und unter die Leute? Fragen, die sich viele ältere oder beeinträchtigte Personen mit geringem Einkommen stellen, wenn die Möglichkeiten zur notwendigen Mobilität fehlen. Weil diese individuelle Mobilität ein wichtiger Teil der Lebensqualität ist, hat die Halleiner Stadtgemeinde nun endlich Akzente gesetzt. 

Die Gemeindevertreter haben einstimmig beschlossen, Pensionisten und behinderten Personen mit geringem Einkommen, Gutscheine zum Bezahlen von Taxifahrten zur Verfügung zu stellen. Pro Monat können Taxigutscheine im Gesamtwert von 25 Euro – im Kalenderjahr somit für 300 Euro – bezogen und bei den teilnehmenden Taxiunternehmen eingelöst werden. 

Für Bürgermeister Alexander Stangassinger ist die Einführung des „Seniorentaxis“ ein wertvoller Schritt für die Halleiner Gesellschaft: „In den vergangenen Jahren haben uns so viele Menschen angesprochen, dass sie zu wenig Möglichkeiten haben, ihre Einkäufe oder wichtige Arztbesuche zu erledigen. Ältere, gebrechliche oder beeinträchtigte Menschen – gerade mit geringen Ein-kommen – sind da auf jede Hilfe angewiesen. Diese Unterstützung kann nicht nur innerhalb der eigenen Familien oder des Freundeskreises geleistet werden. Es ist die Aufgabe einer Stadt und der Gesellschaft, gerade auch den Schwächsten unter die Arme zu greifen.“ 

Vizebürgermeisterin Rosa Bock (SPÖ), auch zuständig für Generationenangelegenheiten, war mit der Umsetzung beauftragt. Die Einführung der Gutscheine ist auch für sie ein lang ersehnter Erfolg: „Mit dem Seniorentaxi und dem Gutscheinsystem haben wir gemeinsam eine neue Richtung eingeschlagen, um den Betroffenen zu helfen. Nach vielen Jahren, in denen das Seniorentaxi in den Schubladen der Bürgermeister gelegen ist und nie umgesetzt wurde, ist mir die Realisierung jetzt wichtig gewesen und mich freut es, dass dies auch durch die gute Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung so rasch erledigt werden konnte.“ 

Sozialstadtrat Florian Koch (SPÖ) fügt dem hinzu: „Man sieht: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wir haben uns immer für die Mobilitätssteigerung für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung eingesetzt, weil wir es als unsere ureigenste Aufgabe sehen, für alle Menschen da zu sein. Als Sozialstadtrat bin ich froh, dass wir nun einstimmig zu einem ersten Ergebnis mit den Taxigutscheinen gekommen sind und ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam noch viele weitere soziale Akzente in der Stadt setzen werden.“ 

Anträge können im Sozial- und Wohnungsamt der Stadtgemeinde Hallein ab Mitte September abgegeben werden. Die Ausgabe bzw. das Versenden der Gutscheine erfolgt ab Anfang Oktober 2019.

Folgende Personen sind zur Antragsstellung berechtigt:

  • Pensionisten: Personen ab dem Erreichen des 65. Lebensjahres und einer Einkommensgrenze von nicht mehr als monatlich EUR 1.436,50 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.826,57 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen) oder
  • Menschen mit Behinderung: Körperlich beeinträchtigte Personen inkl. Behinderte und Seh-behinderte mit Behindertenpass und dem Eintrag ,,Unzumutbarkeit der Benützung öffentli-cher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung‘‘, ebenfalls bis zu einer Ein-kommensgrenze von nicht mehr als monatlich EUR 1.436,50 netto (Einzeleinkommen) bzw. EUR 1.826,57 netto (Ehepaare, Lebensgemeinschaften/gemeinsam im Haushalt lebende Personen).
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung eines Berechtigungsausweises benötigt:
  • Pensionistenausweis / Ausweisdokument
  • Behindertenausweis des Bundessozialamtes mit dem Vermerk: „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“. Der Antrag zum Erlangen dieses Ausweises ist beim Sozialministeriumservice zu stellen.
  • Aktuelles Lichtbild im Passfotoformat
  • Einkommensnachweis (Pensionsbescheid, Lohnzettel, auch der Ehegatten und Partner, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben).
  • Haushaltsbestätigung

ACHTUNG:
Zulassungsbesitzer*innen eines PKW erhalten keine Taxigutscheine. Die Taxigutscheine dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden. Auch die Barablöse ist nicht möglich. Bei der persönlichen Verwendung der Gutscheine muss der ausgegebene Berechtigungsausweis dem Taxilenker vorgezeigt werden und die Ausweisnummer mit der auf den Gutscheinen übereinstimmen. 

 


Seniorentaxi_Antrag auf Gutscheine (194 KB) - .PDF