Zivilschutz

Beschreibung
Der Zivilschutz hat die Aufgabe, durch nichtmilitärische Maßnahmen insbes. die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zum Zivilschutz gehören insbesondere - der Selbstschutz - die Warnung der Bevölkerung - der Schutzbau - die Aufenthaltsregelung (z.B. Evakuierungen)- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Zuständig


Mag. Oliver Längauer
Kontaktdaten von Mag. Oliver Längauer
Leiter Rechtsabteilung, stv. Amtsleiter
Mag. Oliver Längauer
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5400 Hallein
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Zimmer 15