Wohnsitz anmelden in Hallein
Hinweis: fremde Staatsbürger*innen müssen sich ausnahmslos mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen. Das Visum ist kein Reisedokument!
Hier klicken.
Hier klicken
Ummelden in Hallein
Eine Ummeldung liegt nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität vor, d.h. wenn der bestehende Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz und der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird. Gemeinsame im Haushalt lebende minderjährige Personen werden nicht automatisch mitumgemeldet.
• Innerhalb eines Monats nach Unterkunftnahme
Weitere Hinweise:
Abmelden in Hallein