Auskunftssperre

Jede gemeldete Person kann – bei Vorliegen eines schutzwürdigen Interesses -  bei der Meldebehörde des Wohnsitzes beantragen, dass über sie keine Meldeauskünfte an Privatpersonen erteilt werden.


Benötigte Dokumente / Unterlagen:

  • Antragsformular Auskunftssperre

Reisepass oder Personalausweis (amtlicher Lichtbildausweis bei österreichischen Staatsbürger*innen zB Führerschein)

Gebühren:

  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 6,50 Euro Ausstellungsgebühr

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