Wohnungsgrößen
Wünsche zur Wohnungsgröße sind nicht möglich. Die Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl und dem Familienstand.
Wartezeit auf Wohnungsangebot
Bis zu einem Wohnungsangebot wird es bedauerlicherweise immer eine Wartezeit geben, denn die Anzahl der frei werdenden Wohnungen ist weitaus geringer als die Zahl der vorgemerkten Interessentinnen und Interessenten.
Wohnungsangebot und Ablehnung einer Wohnung
Die Stadtgemeinde Hallein bietet vorgemerkten Personen drei Wohnungen zur Besichtigung an, wobei das Wohnungsangebot nur im Rahmen verfügbarer Wohnungen und der individuelleren Anspruchsberechtigung erfolgt. Bei unbegründeter Ablehnung der Wohnung wird das Ansuchen gelöscht und Sie können erst nach Ablauf eines Jahres einen neuen Antrag einbringen.
Jährliche Aktualisierung des Ansuchens
Wenn Sie bereits für eine Gemeindewohnung vorgemerkt sind, ist es wichtig, dass Sie Änderungen Ihrer Daten umgehend bekanntgeben und zudem Ihr Ansuchen jährlich aktualisieren. Davon hängt die weitere Vormerkung oder Löschung des Ansuchens ab!