Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Meldeanfrage an das Einwohnermeldeamt richten.
Hierfür sind Vor- und Familienname plus ein weiteres Merkmal gesuchter Personen für eine Auskunft aus dem Lokalen Melderegister (LMR) erforderlich.
Für Auskünfte aus dem Zentralen Melderegister (ZMR, Österreichweite Abfrage) ist zudem das Geburtsdatum gesuchter Personen erforderlich.
Für Auskünfte gem. § 294a Abs 3 EO ist dem Antrag ein zwingender Zahlungsbefehl beizulegen.
Bitte beachten Sie, dass Auskünfte nur dann erteilt werden können, wenn die gesuchte Person eindeutig bestimmbar ist.
Hinweis
Meldeanfragen können
- schriftlich oder
- mündlich vor Ort (mit Lichtbildausweis)
eingebracht werden.
Bitte beachten Sie:
telefonische Meldeanfragen sind nicht möglich!
Meldebestätigungen
Bitte beachten Sie:
Im Regelfall ist für eine Meldebestätigung eine Verwaltungsabgabe zu entrichten.