Kinder können auch dann österreichische Staatsbürger werden, wenn nur ein Elternteil Österreicher/in istSeit 01.08.2013 ist ein neues Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft. Dessen wichtigste Änderung sieht vor, dass Kinder von unverheirateten Eltern, die ab dem 01.08.2013 geboren sind, auch dann österreichische Staatsbürger/innen sind, wenn nur ein Elternteil, also Vater oder Mutter Österreicher/in ist. Die bisher geltende Regelung wonach nur Kinder verheirateter Eltern von denen ein Elternteil Österreicher war, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist damit außer Kraft getreten
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden. Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft finden Sie hier.
Einen Staatsbürgerschaftsnachweis kann man in jedem Standesamt in Österreich beantragen, sofern die Daten der Person vollständig im ZPR/ZSR nacherfasst sind.Bei der Antragstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Falls Sie eine Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises aufgrund Verleihung benötigen, sind folgende Unterlagen erforderlich:• Geburtsurkunde• Amtlicher Lichtbildausweis
Rechtskräftiger VerleihungsbescheidDa die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme.Wenn die notwendigen Unterlagen komplett sind, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt.
€ 50,60 für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises (Stand 2023)Für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gebührenfrei.
Personen die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde!